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Politisch künstlerische Möckernkiezfassaden

Was ist da los? Einige Bewohner haben die Möckernkiez Fassade zur Yorckstraße mit übergroßen politischen Bannern verhängt. Der Möckernkiez Vorstand hat dies beanstandet und die Bewohnerinnen aufgefordert, die Banner abzunehmen. Dies wurde verweigert und der Vorstand verschickte Abmahnungen an die Aufhänger.
Juristisch war das Vorgehen scheinbar nicht anfechtbar und folgte dem üblichen Protokoll in so einem Fall. Die Abgemahnten organsierten daraufhin erst einmal einen Shitstorm gegen den Vorstand. Nun sucht man nach Erklärungen und Verfahren, wie jeder Möckernkiez Bewohnerin ein privater Nutzungsbereich an der Außenfassade gegeben werden könnte. Ob die das wollen, wurde noch nicht gefragt. Unbedingt brauchen tun das nur eine handvoll. Schon lange geht es auch nicht mehr um die Sache, sondern mündete in ein persönliches Gerangel gegen Vorstand der Genossenschaft.
Das Thema wird den Möckernkiez sicherlich noch einige Monate beschäftigen.

Hier ein Vorschlag aus dem Möckernkiez Beirat

Der Beiratsvorsitz, der nur beratend tätig ist, hat einen Vorschlag zum zukünftigen Umgang mit Bannern erarbeitet. Er basiert auf den Bemühungen, die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat, sowie die Kommentare aus der Meinungsbildabfrage zusammenzuführen. Dieses Vorgehen würde, so ihm zugestimmt wird, zunächst ein Jahr auf Probe umgesetzt und nach einer Evaluation gegenbenenfalls modifiziert oder unverändert weitergeführt.

Der Vorschlag gliedert sich in drei Hauptpunkte:
1. Der Privatbereich, zu dem insbesondere auch Balkonbrüstungen gehören, dient der persönlichen Gestaltung innerhalb des gültigen Rechtsrahmens. Für Wohnungen ohne Balkon/Loggien soll der Privatbereich ausgeweitet werden, so dass auch hier ein privater Gestaltungsraum gegeben ist. Diese Wohnungen dürfen Fassadenflächen ohne weitere Genehmigung wie folgt nutzen: „Diese Wohnungen dürfen die Fläche unterhalb EINES Fensters nutzen. Die Breite entspricht der Fensterbreite, die Höhe der Höhe ab Fensterunterkante bis Fußboden.“
2. Für eine Nutzung der Allgemeinflächen sieht der Vorsitz zwei Vorgehensmöglichkeiten:
a. Alle Banner auf den Allgemeinflächen der Genossenschaft sind im Beirat genehmigungspflichtig. Das entspricht z.B. auch dem Vorgehen der Genehmigungspflicht von Hochbeeten o.ä.
b. Im Vorfeld werden Kriterien definiert, innerhalb derer Banner ohne Genehmigung aufgehängt werden können
3. Konfliktschlichtungsverfahren: Wir schlagen ein mehrstufiges Konfliktschlichtungsverfahren vor.

Beiratsprotokoll vom 8. Mai 2021

Doch wieso sollte ein beratendes Organ plötzlich Genehmigungen aussprechen können. Lauert da nicht schon das nächste juristische Problem? Der Beirat kann doch nur beratend und nicht weisend handeln. Selbst der Aufsichtsrat kann nicht unmittelbar in das laufende Geschäft eingreifen. Die Abmahnungen wurden mittlerweile wieder zurück genommen. Doch wenn der Möckernkiez Vorstand jurisitsch richtig handelte und seiner Pflicht nachkam – kann man ihm, nun nach der Rücknahme, ein Versäumnis anlasten?

Man darf gespannt sein, wie sich die Möckernkiezfassade in den Monaten vor der Bundestagswahl 2021 farblich verändert und welche politischen Statements da noch kommen. Werbeflächenanfragen der Parteien dürften nicht lange auf sich warten lassen. Eventuell wäre das auch ein schönes Nebeneinkommen für die Möckernkiez Bewohnerinnen … vielleicht lautet die Anzeige auf Kleinanzigenportalen: „Vermiete 5qm Werbefläche für 100,- pro Woche. Lieber links – rechts wär bei der Nachbarnin noch was frei.“

Wer sich also näher für den Möckernkiez interessiert und lustige Ideen für Sprüche usw. hat, bitte die Vorschläge an bannerwerbung@möckernkiez.de senden 😉