Update 7. September 2020: Die Pop-up Radwege werden voraussichtlich erst einmal wieder verschwinden – so entschied das Verwaltungsgericht
Die Voraussetzungen zur Einrichtung acht verschiedener temporärer Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet lagen nicht vor. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Test von Protektionselementen für die Verstetigung der Pop-Up-Radwege hat begonnen.
Das wär für die Radfahrer eine grandioser Sicherheitszugewinn – ob es auch die parkplatzsuchenden AnwohnerInnen so gut finden? Man wird sehen.
In der Pressemitteilung Nr. 148 vom 12.08.2020 steht:
Es werden insgesamt vier verschiedene Produkte am Halleschen Ufer getestet. Der Test dient dem Bezirksamt als Entscheidungshilfe für die Auswahl eines geeigneten Schutzelements, das bei der anstehenden Umwandlung der Pop-Up-Radwege in eine dauerhafte Radverkehrsinfrastruktur Anwendung finden soll.
Das Erprobungsgebiet sind die Knotenpunkte Hallesches Ufer / Großbeerenstraße, Hallesches Ufer / Möckernstraße, Hallesches Ufer / Schöneberger Straße und Hallesches Ufer / Köthener Straße