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Kiezveranstaltungen – gute Planung vermeidet Ärger!

Zu Beginn eine kurze Frage:
Benötigen wir für Veranstaltungen auf dem Kiezplatz eine Genehmigung beim Bezirksamt?
Falls ja, könnte es sein, dass die Verantwortlichen in der Genossenschaft in der Vergangenheit dies eventuell übersehen haben wollten?
Und stimmt das? Sollten wir in Zukunft ohne Genehmigung Veranstaltungen durchführen, könnte das potenzielle Strafzahlungen von bis zu 50.000,- € nach sich ziehen. Es ist nun schon sehr wichtig, hier Klarheit zu schaffen und zukünftig entsprechend zu handeln.

Den Veranstaltern sollte klar sein, dass sie hier massiv in der Pflicht stehen. Es geht scheinbar nicht nur darum, einfach eine Genehmigung einzuholen, sondern auch die Kontrolle und sichere Durchführung entsprechend der Vorgaben zu überwachen. Die nachlässige, hemdsärmelige Vorgehensweise der Vergangenheit sollte in Anbetracht der drohenden Strafen sofort ein Ende haben!

Das schreibt der Vereinsvorstand des Möckernkiez e.V. zum Thema:

„Die Einbeziehung des Bezirksamts gefährdet aus unserer Sicht wichtige soziale und kulturelle Grundlagen des Zusammenlebens im Möckernkiez.“ … „Es ist nicht möglich, den Kiezplatz als lebendigen Ort des kulturellen Lebens im Möckernkiez zu erhalten, wenn alle Veranstaltungen vom Ordnungsamt genehmigt werden müssen.“ … „entsprechende Genehmigungen und Auflagen bleiben unsicher, sie sind mit teils immensen Kosten verbunden“ …

Auszug aus dem Schreiben des Möckernkiez e.V. Vereinsvorstands:
Gezeichnet: Vorstand des Möckernkiez e.V.: Karl Bubenheimer, Heike Jacobsen, Antje Zerndt, Marianne Hoffmann, Ulrike Maisant, Dagmar Sitz, Wolfgang Dilly-Louis

So ein Unsinn … beim kritischen Hinsehen macht es mehr den Anschein, als gefährden die Veranstalter durch die Nichtbeachtung von Gesetzen und Auflagen des Bezirksamts die Aktivitäten in der Genossenschaft.
Denn so schwer ist es nicht. Als Voraussetzungen werden zwei Dinge genannt: Es ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung ggf. auch eine Veranstaltungshaftpflicht erforderlich und die Anträge müssen bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht sein.

Die komplette Anleitung für die Durchführung einer Veranstaltung in Berlin ist hier zu finden: https://service.berlin.de/dienstleistung/324911/

Internetaffine Antragstellerinnen können Genehmigungen und Unterlagen für die Veranstaltung mittlerweile in Berlin auch online einreichen: https://liste-antraege.bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/LaermschutzBezirke/index

Und hier noch ein gesondertes Möckernkiez
Antragsformular, das für alle Fälle hilft 😉
Das Antragsformular für den Passierschein A38 nach Rundschreiben B64 des Möckernkiez Dreirads

Dem Vorstand fällt in diesem Kontext eine wichtige Rolle zu. Neben der Beantragung ist es ebenso essentiell, die Kontrolle und sichere Durchführung zu überwachen. Es wäre vorteilhaft, wenn wir zukünftig mit mehr Sorgfalt und Achtsamkeit vorgehen würden, um die gewohnte Lockerheit der Vergangenheit durch Professionalität zu ersetzen.