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Wahlwerbung im Park am Gleisdreieck

Es gibt kein eigenes Gesetz, das die Werbung von Parteien regelt. Es gelten bei der Organisation von Informationsveranstaltungen und dem Aufhängen von Wahlplakaten die regulären Vorschriften, an die sich auch Gewerbetreibende oder Vereine halten müssen. Eine Genehmigung von der zuständigen Gemeinde ist dabei zum Beispiel in folgenden Fällen notwendig:

  • Einsatz von Lautsprechern und Megaphonen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Errichten von Infoständen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Benutzung öffentlicher Einrichtungen
  • Aufhängen von Werbeplakaten

Nun werben schon die ersten Parteien mit unzähligen Schriftzügen in der öffentlichen Einrichtung Park – bedarf dies nicht eine Genehmigung des Bezirksamt? Wir haben mal bei der Grünberlin GmbH nachgefragt, ob für die Sprühereien im Park am Gleisdreieck eine Genehmigung vorlag. Es dürfte einiges auf uns zukommen, wenn alle gemeldeten Parteien – Liste der 26 Parteien Berlins – dies so praktizieren.