Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Schutz- und Hygienekonzept – Möckernkiez Verein

Nach § 2 der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung des Senats von Berlin und
Änderungen bis zum 4.6.2021

Grundsätzlich ist es weiterhin möglich die Treffpunkträume für Sitzungen im Rahmen der Vereins- und Genossenschaftstätigkeiten zu nutzen. Der Vorstand des Möckernkiez e.V. empfiehlt jedoch, vorrangig auf virtuelle Formate umzustellen und auf Sitzungen zu verzichten. Möglich sind nun wieder sportliche und kulturelle Veranstaltungen/Gruppen gemäß der Corona-Verordnung. Alle im Konzept genannten Regelungen sind
einzuhalten.
Geltungsbereich
Die im Folgenden beschriebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten für die Nutzung des Möca, des Forums und des Werkraumes sowie outdoor im Bereich des Möckernkiezes.
Einhaltung der Abstandsregeln
Oberstes Ziel bei der Öffnung der Gemeinschaftsräume ist weiterhin die Einhaltung der Abstandsregel. Um durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen zu gewährleisten, gelten folgende Nutzungsbeschränkungen:
Forum:
Maximal 12 Personen für Arbeitsgruppen der eG und des Vereins.
Weitere Aktivitäten:
– Sport/Fitness erlaubt mit Testpflicht (negativer Test, statt Test geht auch Nachweis doppelte Impfung oder Genesung – dies erhöht indoor nicht die max. Anzahl der Teilnehmer/innen), Personenobergrenze bei 1 Person je 10m², max. 6 Personen, bei bewegungsintensivem Sport/Fitness gilt 20m² je Person, im Forum damit max. 3
Personen, ab 18.6. voraussichtlich ohne Personenbegrenzung mit Testpflicht. Für maximale Lüftung ist zu sorgen. Nach jeder Sporteinheit Raum reinigen.
– „Für jede Sporträumlichkeit ist grundsätzlich eine tägliche Reinigung vorzusehen – Wochenenden und Ferienzeiten eingeschlossen, wenn in diesen Zeiten eine Nutzung stattfindet. Insbesondere Türklinken, Treppen- und Handläufe, Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden in Toiletten und Waschräumen sind täglich professionell zu reinigen. Fenstergriffe, Licht- und sonstige Bedienschalter und Tastaturen sollen nur von Übungsleitern betätigt werden.“
– Tanzsport erlaubt mit Testpflicht, max. 6 Personen, Regelung entsprechend Sport/Fitness
– Theater/Musizieren erlaubt mit Testpflicht bis max. 12 Personen
– Chor-Singen erlaubt mit max. 6 Personen (3m Abstand), Testpflicht, 30 Minuten lang vor Beginn des Chor-Singens querlüften, max. Zeit zum Singen 60 Minuten, danach wieder Querlüften mindestens 30 Minuten, geht Querlüften nicht mindestens 60 Minuten Fensterlüften. Bei Auftritten Abstand von 4 m zum Publikum (out-
door, indoor 6m), versetzte Aufstellung des Chors mit 2m Abstand.
Aktuell keine Auftritte indoor möglich.

Möca: Maximal 10 Personen.
Der Cafébetrieb indoor ist mit Testpflicht erlaubt. Es gibt vorläufig nur Café to go und außengastronomische Angebote.
In der Außengastronomie gibt es keine Testpflicht, aber Dokumenta-
tionspflicht für Gäste, per Papier oder auch App.
Essen und Trinken ist nur am Tisch erlaubt. Je Tisch sind max. 10 Per-
sonen aus 5 Haushalten erlaubt, nicht gezählt werden dabei vollständig
Geimpfte, Genesene und unter 14-jährige.
Für nicht am Tisch sitzende gilt Maskenpflicht, auch für den Service.
Bei Besuch von Indoor-WCs (MöCa) ist kein Test erforderlich.
Werkraum: Maximal 6 Personen gleichzeitig für Arbeitsgruppen.
Outdoor Möckernkiez:
Outdoor-Veranstaltungen im Innenbereich des Möckernkiez-Geländes erfordern ab
20 bis 250 teilnehmenden Personen ein jeweiliges Hygiene- und Schutzkonzept mit
folgenden Mindestinhalten:
 Veranstaltungsbeschreibung mit inhaltlichem, räumlichem und zeitlichem Ab-
lauf
 Gefährdungsbeurteilung unter hygienischen Gesichtspunkten
 Festlegung von Zugangsvoraussetzungen wie bspw. Testpflicht
 Reinigungs- und Desinfektionsplan
 Arbeitsanweisungen zu Hygienemaßnahmen
 Festlegung notwendiger Unterweisungen
Bei Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmer/innen bis max. 500 gibt es eine
Testpflicht für alle.
Immer gilt Masken- und Abstandspflicht für alle die nicht an einem festen Ort sitzen,
auch auf dem Weg zum WC. Immer gilt die Dokumentationspflicht und Regelungen
für einen Zugang zur Veranstaltung, Check-In. Immer gilt, dass vollständig Geimpfte
und Genesene nicht gezählt werden.
Sport im Freien:
Bis zu 10 Personen aus 5 Haushalten ohne Test möglich, vollständig Geimpfte und
Genesene zählen nicht zu den 10 Personen dazu. Abstandsgebot, Dokumentations-
pflicht durch Übungsleiter.
Bei Gruppen mit mehr als 10 Personen aus max. 5 Haushalten sowie Kontaktsportar-
ten gilt Testpflicht, kein Abstandsgebot, aber Dokumentationspflicht durch Übungs-
leiter.
Sonstige Nutzungsbeschränkungen im Treffpunkt
Die Anzahl der maximal möglichen Personen erhöht sich indoor nicht durch
geimpfte oder genesene Teilnehmer/innen.
In der Zeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr ist der Treffpunkt geschlossen.

Betreten des Treffpunktes
Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zum sofortigen Desinfizieren der
Hände bereit.
Mund-Nasen-Bedeckung
Während des Aufenthalts im gesamten Treffpunkt und während jeder Zusammen-
kunft/ Veranstaltung ist durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Lüftung
Vor und nach jeder Zusammenkunft/Veranstaltung ist jeweils gut durchzulüften.
Wenn möglich, sollten die Fenster während der gesamten Zusammenkunft/Veran-
staltung geöffnet sein. Der Luftreiniger ist bei Beginn der Veranstaltungen ein- und
am Ende auszuschalten.
Hygiene
Nach der Zusammenkunft/Veranstaltung sind die Tür- und Fenstergriffe im Veran-
staltungsraum, in den Flurräumen und im Eingangsbereich zu desinfizieren.
Es sind außerdem benutzte Tischoberflächen und alles sonstige benutzte Material zu
desinfizieren.
Anwesenheitsdokumentation
Bei jeder Zusammenkunft/Veranstaltung müssen sich alle Teilnehmenden in der aus-
liegenden Anwesenheitsdokumentationsliste (MöCa auch App) eintragen. Die/der
Verantwortliche steckt die ausgefüllte Liste direkt nach der Zusammenkunft/Veran-
staltung in den Vereinsbriefkasten (nicht rumliegen lassen). Der Briefkasten wird re-
gelmäßig geleert und die Listen werden vier Wochen aufbewahrt. Bei testpflichtigen
Veranstaltungen muss der Test auf den Listen vermerkt werden („Die Vorlage und
Art des entsprechenden Nachweises ist in der Anwesenheitsdokumentation zu ver-
merken“).
Verantwortliche
Für jede Zusammenkunft/Veranstaltung muss bei der Raumreservierung eine verant-
wortliche Person benannt werden. Diese hat dafür zu sorgen, dass die obigen
Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.