Im Park tut sich was. E-Scooter sind im gesamtne Park verboten. An allen Eingängen wurden die Schilder angebracht „E-Scooter sind verboten“.
Nach ersten nicht ganz richtigen Angaben der Berliner Polizei: „E-Scooter dürfen nur noch auf dem Nord-Süd Radweg fahren“ hat uns nun von offizieller Stelle folgende Richtigstellung erreicht:
E-Scooter sind im Park am Gleisdreieck und im Nord-Süd-Grünzug nicht gestattet, auch nicht auf dem Fernradweg. Sowohl der Park am Gleisdreieck als auch der Nord-Süd-Grünzug sind geschützte Grünanlagen, die dem Berliner Grünanlagengesetz (GrünAnlG) unterliegen.
Das Befahren der Grünanlage mit Kraftfahrzeugen ist gemäß §6 Abs. 1 S. 5 GrünAnlG nicht gestattet. E-Scooter werden ebenfalls als Kraftfahrzeuge eingestuft und fallen somit unter dieses Verbot.
Dies gilt sowohl für Leih-e-Scooter als auch private e-Scooter.
Wird sich das durchsetzen lassen? Aus Erfahrung wissen wir, dass neue Regeln nur dann befolgt werden, wenn diese kontrolliert und Verstöße auch geahndet werden. Wobei hier auch die E-Scooter-Betreiber in Haftung genommen werden sollten. Es ist ein leichtes per Software-Steuerung festzulegen, dass E-Scooter z. B. in Parks einfach stehen bleiben oder vielleicht nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren können.
Handelt es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit, die tatsächlich mit bis zu 5000,- € geahndet werden könnte? Siehe hier …
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