Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen
Photo by ColiN00B

IBB Förderung von Steckersolargeräten

Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Berlin können seit dem 10. Februar einen Zuschuss für die Anschaffung einer Balkon-Solaranlage beantragen.

Der Antrag muss zwingend vor dem Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsverfahren gestellt werden. Mit der zu fördernden Maßnahme darf vor der Bestätigung durch das IBB Business Team nicht begonnen worden sein, damit sie förderfähig bleibt.

1. Bewilligung- und Umsetzungszeitraum Mit der bewilligten Maßnahme muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bewilligung begonnen werden.
2. Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist
Die Steckersolargeräte, die mit den Fördermitteln angeschafft wurden, müssen mindestens für drei Jahre nach Abschluss der Maßnahme am aufgeführten Installationsort zweckentsprechend genutzt werden.
3. Antragsberechtige Personen
Es werden ausschließlich Mieter:innen von Wohnungen mit Erstwohnsitz in Berlin berücksichtigt.
4. Ort der Durchführung
Es wird ausschließlich der Kauf von Steckersolargeräten für Wohnungen gefördert, die ihren Standort in Berlin haben.

Antragstellung über https://www.ibb-business-team.de/steckersolargeraete/