Kommerzielle Sportangebote im Park am Gleisdreieck sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Wer ein Sportangebot anmelden möchte kann das direkt beim Bezirksamt Kreuzberg tun – siehe unten.
Pressemitteilung vom 31. Mai 2022
Sondernutzungsgenehmigung für Sportangebote in Grünanlagen
Das Straßen- und Grünflächenamt in Friedrichshain-Kreuzberg hat für das Sommerhalbjahr 2022 ein standardisiertes Verfahren für Sondernutzungsgenehmigungen für Sportangebote in öffentlichen Grünanlagen eingeführt. Es werden künftig alle Sportanbieter mit Angeboten in Parks in unserem Bezirk gleichbehandelt und müssen für die notwendige Sondernutzung öffentlicher Flächen eine entsprechende Gebühr zahlen. Damit werden kommerziell organisierte Sportaktivitäten im Park künftig nicht mehr pauschal abgelehnt.
Pressemitteilung Nr. 108 vom 05.05.2022
Bei der der Vergabe der Nutzungszeiten gilt das Windhundprinzip. Für alle Grünanlagen gibt es sachlich orientierte Kapazitätsobergrenzen. Entscheidend ist hierbei, dass andere Nutzer*innen im Park durch die Sport-Angebote nicht übermäßig gestört werden sollen.
Anträge auf Sondernutzung können per E-Mail an sngruen@ba-fk.berlin.de gestellt werden.
Hier ein Rückblick auf die Initiativen der letzten Jahre >>>